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E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Dezember 2018/23
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden
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Produktbeschreibung
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Dezember 2018/23

Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.

Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.

Inhalt der Ausgabe Ausgabe Dezember 2018/23

Recht einfach

  • Neuer Trendsport Kick- Back? Warum wir diese Form des Abrechnungs- und Sozialleistungsbetruges nicht sportlich nehmen sollten
  • Auf Kriegsfuß mit den neuen BRi? Weshalb Sie bei Pflegegutachten des MDK Rheinland-Pfalz genau hinsehen sollten


Was Sie diese Woche erledigen sollten

  • Achtung: Ab dem 01.01.2019 müssen Klienten die neue Versichertenkarte ihrer Krankenkasse verwenden


Ihre Fragen kurz beantwortet

  • Ab welchem Zeitpunkt besteht der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung beim Erstantrag und ab wann beim Höherstufungsantrag?
  • Zahlt die Krankenkasse ab 01.01.2019 auch den Krankentransport vom Pflegeheim zu Angehörigen, z. B. für einen Wochenendbesuch?
  • Wer muss den Beitragszuschlag für Kinderlose zahlen?


Arbeitshilfe

  • Infoblatt: Lassen Sie es nicht so weit kommen – Sozialbetrug und seine Folgen
Autorenporträt
Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt.