E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Februar 2018/03
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Februar 2018/03
Recht einfach
Ihre Frage kurz beantwortet
Arbeitshilfe
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Februar 2018/03
Recht einfach
- Das geht zu weit! Krankenkasse will Trinkmenge vorschreiben
- Mit diesen Märchen versuchen Pflegedienste, Ihren Klienten das Geld aus der Tasche zu ziehen
Ihre Frage kurz beantwortet
- Darf die Pflegekasse die abgerechneten Zeiten der Verhinderungspflege hinterfragen?
- Vergleichbare Leistung oder nicht? In der täglichen Arbeit ein häufiges Problem
Arbeitshilfe
- Beispiele für die Prüfung, ob nach § 45b Abs. 4 SGB XI eine vergleichbare Leistung vorliegt