E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Juni 2018/11
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Ausgabe Juni 2018/11
Recht einfach
Was Sie diese Woche erledigen sollten
Ihre Frage kurz beantwortet
Rechenbeispiele
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Ausgabe Juni 2018/11
Recht einfach
- So funktioniert die Kombination von häuslicher und vollstationärer Pflege!
- Wann die Pflegekassen Verträge mit Einzelpersonen für die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI schließen können/müssen!
Was Sie diese Woche erledigen sollten
- Infoangebot des BMFSFJ zu Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Ihre Frage kurz beantwortet
- Können Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Tod des Klienten beantragt werden (rückwirkend)?
- Darf die Pflegekasse Leistungen ablehnen, weil der Klient die persönliche Begutachtung ablehnt?
Rechenbeispiele
- Kombinationsleistung mit vollstationärer Pflege