E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Mai 2018/10
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Ausgabe Mai 2018/10
Recht einfach
Was Sie diese Woche erledigen sollten
Ihre Frage kurz beantwortet
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Ausgabe Mai 2018/10
Recht einfach
- Das kann teuer werden! Weshalb Ihre Klienten bei der Reservierung eines Pflegeheim-Platzes das Kleingedruckte lesen sollten
- Bei Präsenzzeiten an Rentenversicherung denken!
Was Sie diese Woche erledigen sollten
- Wann muss ein Pflegehilfsmittel vom Pflegeheim gestellt werden?
- Vorgezogene Abrechnung von Ansprüchen nach § 45b SGB XI aus dem Jahr 2017 aufgrund Systemfehlers nicht möglich?
Ihre Frage kurz beantwortet
- Werden nur verordnete Maßnahmen berücksichtigt?
- Gilt die 25-Arbeitstage-Bearbeitungsfrist auch für Höherstufungsanträge?
- Ohne Pflegeperson kein Pflegegeld?