E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe Mai 2018/09
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Mai 2018/09
Recht einfach
Was Sie diese Woche erledigen sollten
Ihre Frage kurz beantwortet
Arbeitshilfe
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe Mai 2018/09
Recht einfach
- Außerklinische Intensivpflege: keine Ablehnung der Kostenübernahme, weil es bisher keine lebensbedrohende Krisensituation gab!
- Mit Stoppuhr in die Badewanne? Besser nicht! – Zur Problematik Leistungskomplexe versus Zeitvergütung
- Begutachtung nach Aktenlage ist nur im Ausnahmefall zulässig!
Was Sie diese Woche erledigen sollten
- Prüfen Sie den Beginn der Pflegeleistungen bei Erstanträgen!
Ihre Frage kurz beantwortet
- Darf eine Pflegekasse die Geltung der verkürzten Begutachtungsfrist von einer Woche für ihr Bundesland verneinen?
Arbeitshilfe
- Prüfungsschema: Umstellung von Leistungskomplexen auf Zeitvergütung