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E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe November 2018/21
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden
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Produktbeschreibung
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe November 2018/21

Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.

Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.

Inhalt der Ausgabe Ausgabe November 2018/21

Recht einfach

  • Bundesgerichtshof verneint Zahlungspflicht des Klienten nach Auszug!
  • Weshalb Sie zur Fristwahrung nicht auf den letzten Drücker handeln sollten!


Was Sie diese Woche erledigen sollten

  • Antrag auf Zuzahlungsbefreiung 2019 jetzt prüfen!


Ihre Fragen kurz beantwortet

  • Ändert sich durch die Familienpflegezeit des Ehemannes der Status der Ehefrau als Pflegeperson für das gemeinsame Kind?
  • Darf die Krankenkasse für ein Hilfsmittel mehrfach eine Zuzahlung verlangen?
  • Kann ein stationäres Hospiz sich Stromkosten für Hilfsmittel der Bewohner von der Krankenkasse erstatten lassen?
  • Kann die Erstattung für Verhinderungspflege 4 Jahre rückwirkend beantragt werden?
  • Ist die Mutter des Schwiegersohnes mit der pflegebedürftigen Klientin verwandt oder verschwägert?
Autorenporträt
Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt.