7,50 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe November 2018/22
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden
…mehr

Produktbeschreibung
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe November 2018/22

Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.

Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.

Inhalt der Ausgabe Ausgabe November 2018/22

Recht einfach

  • Bekommen Angehörige für Behandlungspflege Geld von der Krankenkasse? Ja, bei der AOK Rheinland/Hamburg
  • BGH: Sozialamt muss auch Mehrkosten für die Unterbringung einer gehörlosen Pflegebedürftigen in einem speziellen Wohnbereich übernehmen!


Was Sie diese Woche erledigen sollten

  • VdK: Lohnt sich eine Mitgliedschaft für Ihre Klienten?
  • Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zu Zwangsmaßnahmen


Ihre Fragen kurz beantwortet

  • Was ist in den Begutachtungsrichtlinien gemeint, wenn bei Kindern eine Altersgrenze von z. B. „3 Jahre bis unter 3 Jahre und 6 Monate“ steht?
  • Wie wird Verhinderungspflege abgerechnet, wenn die Ersatzpflegeperson 2 pflegebedürftige Klienten in einem Haushalt versorgt?
Autorenporträt
Carmen P. Baake ist Diplomökonomin und berät seit 2011 Pflegedienste und Sozialstationen. Zuvor war sie viele Jahre als Sozialversicherungsangestellte und Volkswirtin bei gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beschäftigt.