Der Autor widmet sich in seiner Dissertation einem zentralen und vieldiskutierten privatrechtlichen Thema: den Beratungspflichten im Versicherungs-, Anlageberatungs- und Kreditsektor. Beim Erwerb von Finanzprodukten geht es dem Kunden stets darum, einen gegenwärtigen oder künftigen Finanzbedarf planmäßig zu decken und die Auswahlentscheidung ist nicht selten von Bedeutung für die gesamte weitere wirtschaftliche Existenz. Deshalb gelten für die Beratung in den einzelnen Branchen des Finanzsektors jeweils detaillierte Spezialregeln. Häufig sind die Zwecke der Produkte jedoch austauschbar; ein Sparplan kann zum Beispiel dieselbe Funktion erfüllen wie eine Lebensversicherung. Schmidt stellt den Zusammenhang zwischen den sektoriellen Regeln in den Vordergrund und beschäftigt sich ausführlich mit dieser Austauschbarkeit. Es handelt sich um eine sektorübergreifende Darstellung, die eine offensichtliche Forschungslücke schließt. Die europäische und deutsche Regulierung der letzten Jahre - Stichworte: VVG-Reform, MiFID, Verbraucherkreditrecht - hat eine Überprüfung und systematische Neubewertung des Beratungsrechts erforderlich gemacht. Soweit die Regeln nicht aufeinander abgestimmt sind, ergeben sich komplexe Probleme aus dem Nebeneinander verschiedener Beratungsmodelle. Die neue Rechtslage für Makler, Vermittler und Anlageberater bietet aber auch viele Ansatzpunkte, ein System des Beratungsrechts herauszuarbeiten, in das vielfältige Erkenntnisse aus anderen Rechtsbereichen wie Wirtschaftsrecht, Aufsichtsrecht, Kartellrecht, Handelsrecht oder Konzernrecht einfließen. Den Kern dieses Systems bilden die beiden titelgebenden Kategorien der "Beratungsgrundlage" und der "Empfehlungspflicht". Dadurch wird eine klare wissenschaftliche Analyse des Beratungsprozesses möglich und die Einzelpflichten des beratenden Unternehmens können differenziert dargestellt werden. So entsteht eine rechtssystematisch begründete Handlungsanleitung für Gerichte und Beratungsalltag.
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