Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Öffentliches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Berechnung von Fördermitteln auf Basis des Investitionsvorhabens der BMW AG aus dem Jahr 2010. Im November 2010 hatte die Bundesrepublik Deutschland die Europäischen Kommission (EU-Kommission) unterrichtet, der Bayerische Motoren Werke AG (im Folgenden: „BMW“) Regionalbeihilfen in Höhe von rund 45 Mio. € nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 (im Folgenden: Regionalbeihilfeleitlinien) zu gewähren. Diese Investition sollte dem Autohersteller für ein geplantes Investitionsvorhaben in Leipzig, Sachsen zufließen. BMW wollte in den Jahren 2011 bis 2013 rund 400 Mio. € in den Ausbau eines neuen Werkes am Standort Leipzig investieren, wovon 45 Mio. € aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollten. Daraufhin prüfte die EU-Kommission diese staatliche Beihilfe für das Projekt des Autobauers. In diesem Werk sollte das Elektroauto „i3“ und den Hybrid-Sportwagen „i8“ produzieren werden. Die Kommission setzte Deutschland mit einem Schreiben vom Juli 2011 in Kenntnis, wegen der angemeldeten Beihilfemaßnahme das Verfahren nach Artikel 108 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu eröffnen. Laut der Kommission sei eine Förderung grundsätzlich möglich, da eine wirtschaftlich benachteiligte Region gefördert wird. Jedoch müsse man in dieser Größenordnung der Beihilfe prüfen, ob und wie sich diese öffentliche Förderung auf den Marktanteil des Unternehmens auswirke und ob Konkurrenten benachteiligt würden. Die Einzelheiten der Eröffnung dieses Verfahrens wird im späteren genauer erläutert. Im Juli 2014 wurde der Antrag jedoch nur teilweise von der EU-Kommission genehmigt, da laut dieser nur 17 Mio. € der beantragten 45 Mio. € angemessen seien für die Durchführung des Projekts mit dem Ziel der Förderung regionaler Entwicklung. Die EU-Kommission hielt die geplante Beihilfe für zu hoch. Argumentiert wurde dies damit, dass der Kostenunterschied zwischen dem ursprünglich geplanten Bau in München und dem nun – aufgrund der höheren zu erwartenden Zuschüsse – geplanten Baus in Leipzig den Wettbewerb verzerren würde und andere Wettbewerber von Investitionen abhalten würde. Laut Brüssel waren von den angemeldeten Regionalbeihilfen nur 17 Mio. € für das Vorhaben nötig. Also die Differenz zwischen den Investitionskosten in Leipzig und denen in München. Die Kommission genehmigte die Beihilfe in Höhe von 17 Mio. €, da der höhere Be-trag mit den Regeln des Binnenmarktes unvereinbar sei. BMW bezifferte die Investitionskosten in Leipzig jedoch um rund 45 Mio. € höher als am Standort München...