In der Bundesrepublik Deutschland überwachen die Behörden der Länder die Einhaltung der Vorschriften, die für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bundesweit harmonisiertes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen erfolgen nach gemeinsamen Standards der Länder auf Grundlage eines abgestimmten Methoden-Handbuchs. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich gibt es bundesweite Kontrollschwerpunkte. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2014 zusammen.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bundesweit harmonisiertes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen erfolgen nach gemeinsamen Standards der Länder auf Grundlage eines abgestimmten Methoden-Handbuchs. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich gibt es bundesweite Kontrollschwerpunkte. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2014 zusammen.
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