Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission alle zwei Jahre Bericht über die Durchführung der Verordnung. Für Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr.
Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben für die Jahre 2009 und 2010.
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