1. Bericht über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln: Diese können ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstgehalte wird daher von der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: Dieser Teil umfasst die Berichte über die Kontrolle von Lebensmitteln auf Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine, von Lebensmitteln aus Drittländern auf Aflatoxine sowie die Kontrollergebnisse gemäß der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp): Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der Überwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BÜp untersucht.