Lebensmittelmonitoring - das von Bund und Ländern durchgeführte Untersuchungsprogramm - ergänzt die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften v.a. durch verdachts- und risikoorientierte Untersuchungen. Das Lebensmittelmonitoring hingegen misst und bewertet - wiederholt und repräsentativ - den Gehalt unerwünschter Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle) in und auf Lebensmitteln. Es erkennt Risiken für Verbraucher und stellt sie ab.
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