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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: D, Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie), Veranstaltung: Logik und Methoden des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der „kulturellen Verteidigung“ (Cultural Defense) tauchte in amerikanischen Zeitschriften Mitte der 80-er Jahre des 20. Jahrhunderts auf, im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Fällen, bei denen man sich vor Gericht auf kulturelle Traditionen berufen hatte. In…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: D, Ludwig-Maximilians-Universität München (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie), Veranstaltung: Logik und Methoden des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der „kulturellen Verteidigung“ (Cultural Defense) tauchte in amerikanischen Zeitschriften Mitte der 80-er Jahre des 20. Jahrhunderts auf, im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Fällen, bei denen man sich vor Gericht auf kulturelle Traditionen berufen hatte. In Deutschland gibt es keine Statistiken oder qualitative Forschungen, die uns generell sagen würden, inwieweit die Informationen über kulturelle Hintergründe die Rechtsprechung beeinflussen. Obwohl die Argumentation mit kulturellen Hintergründen schon länger in deutschen Gerichten eine Tatsache ist, hat sich auch die Literatur bisher mit dieser Problematik systematisch nicht auseinandergesetzt. Der Verfasser versucht an diese Problematik näher anzuknüpfen und benutzt dafür den kontroversen Beispiel der Ehrenmorde (der Fall von Hatun Sürücü). Alle Implikationen und kritische Momente von solchen Fällen sind anhand einer strafrechtsdogmatischen und rechtsanthropologischen Analyse gezeigt.