Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, , Sprache: Deutsch, Abstract: In unserem Grundgesetz gibt es eine gesetzliche Verankerung, welche besagt, dass ein Beruf frei gewählt werden darf (Artikel 12 Absatz 1 GG). Des Weiteren ist gesetzlich festgelegt worden, dass es keine Benachteiligungen auf Grund von Behinderung geben darf, dies gilt für den Bereich der Berufswahl eben so wie für alle anderen Lebensbereiche. Leider sieht die Realität jedoch anders aus: Kaum ein Schüler, der eine Förderschule verlässt findet Anschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt. Schülerinnen und Schüler (im Folgenden mit "SuS" abgekürzt) aus allen Förderbereichen haben es durch ihre eingeschränkten kognitiven und/oder körperlichen Fähigkeiten schwer, einen Zugang zur reguläre Arbeitswelt zu finden. Häufig treten die Schulabgänger von Förderschulen aller Förderbereiche direkt nach Schulabgang in die zwei jährige Eingangsphase einer "Werkstatt für Menschen mit Behinderung" (im Folgenden mit WfMb) ein, welche allerdings meist nahtlos in einem Wechsel in ein festes Arbeitsverhältnis innerhalb der "Werkstatt" endet. In dieser Ausarbeitung sollen verschiedenen Fragen nachgegangen werden: 1. Wieso scheint der Weg von einer Förderschule in die WfbM alternativlos zu sein? 2. Welche Alternativen gibt es für SuS auf einem Weg in den ersten Arbeitsmarkt, fernab von einer Eingliederung in eine WfbM Als letzter Schritt in der Ausarbeitung soll ein Resümee die Möglichkeit bieten, sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Bedingungen eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen sinnvoll ist und unter welchen Bedingungen eine Werkstattbeschäftigung vielleicht sogar alternativlos bleibt.
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