Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,4, Medical School Hamburg (Fakultät für Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Täglich sehen sich Pflegefachkräfte in der Pflicht, dem Anspruch Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen auf eine individuell qualitativ gute Versorgung unter Beachtung ethisch-moralischer Grundsätze nach zu kommen, gleichzeitig aber den auferlegten ökonomischen Erfordernissen gerecht zu werden, die der Pflege in den letzten Jahren vermehrt auferlegt wurden. Diese Entwicklung wird sich vermutlich auch in den nächsten Jahren verschärfend fortsetzen und es gesellen sich weitere Umstände hinzu, die die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende auch zukünftig zunehmend erschweren können; dies veranlasst Pflegefachkräfte z. T. schon heute zum Berufsausstieg oder zur Abwanderung ins Ausland. Der schon heute öffentlich diskutierte Pflegenotstand wird sich vermutlich noch deutlich unter dem Aspekt des demografischen Wandels Deutschlands verstärken: Laut Pressemitteilung der Bertelsmann Studie 19.11.2012 beträgt die errechnete Versorgungslücke bis 2030 bis zu 500 000 Pflegekräfte, denn es wird sich "(...) die Zahl der Pflegebedürftigen bis ins Jahr 2030 auf 3,4 Millionen und bis 2050 sogar auf 4,5 Millionen erhöhen". Der Blick in die Zukunft erfordert also, das Kontingent aktiver Pflegefachkräfte möglichst dem Bedarf entsprechend zu gestalten: Neben der möglichen Zuwanderung und Rekrutierung ausländischer Kräfte ist die Ausbildung des Nachwuchses ein wichtiger Aspekt. Auszubildende erleben den Berufsalltag in ähnlicher Weise wie examinierte Pflegefachkräfte und hypothetisch beschäftigen auch sie sich schon mit Berufsausstiegsgedanken. Die Befragung von n=204 Auszubildenden der Pflegeberufe in verschiedenen Ausbildungsinstituten und Bundesländern zeigt, dass sich 74,5% (n=152) mit Gedanken beschäftigt haben, die Ausbildung vorzeitig zu beenden oder den Beruf nicht ausüben zu wollen; 43,1% (n=88) beschäftigen sich immer wieder mit dem Berufsaustritt, weil "(...) ich die unzureichende Betreuung von Patienten nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann" (Originalzitat) (Franke-Köster 2013a).
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