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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Master-Seminar: Rechtsfragen des Risikomanagements, Sprache: Deutsch, Abstract: In der bankrechtlichen Praxis wird zwischen den Geschäftsbereichen Commercial Banking und Investment Banking differenziert. Die vorliegende Seminararbeit zeigt die Geschäftsarten auf, die dem Investment Banking zuzuordnen sind und richtet den Blick auf die Anforderungen an das Risikomanagement…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Master-Seminar: Rechtsfragen des Risikomanagements, Sprache: Deutsch, Abstract: In der bankrechtlichen Praxis wird zwischen den Geschäftsbereichen Commercial Banking und Investment Banking differenziert. Die vorliegende Seminararbeit zeigt die Geschäftsarten auf, die dem Investment Banking zuzuordnen sind und richtet den Blick auf die Anforderungen an das Risikomanagement der im Investment Banking tätigen Kreditinstitute. Gemäß § 1 I Kreditwesengesetz (KWG) sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Als Grundlage dienen die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der Unternehmen. Die Aufsicht der Kreditinstitute wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 6 I KWG ausgeübt. Die Deutsche Bundesbank hat gemäß § 7 II KWG die Richtlinien der BaFin zur laufenden Überwachung der Kreditinstitute zu beachten. Für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement ist § 25a KWG die allgemeine Rechtsgrundlage und wird von den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) weiter konkretisiert. Die MaRisk beinhalten neben den allgemeinen Anforderungen an das Risikomanagement auch spezielle Anforderungen an das Handelsgeschäft. Das Handelsgeschäft zeichnet sich durch eine hohe Komplexität, Volatilität und damit verbundenen Risiken aus. Die besondere Bedeutung resultiert aus den in Schieflage geratenen Instituten wie z.B. die Barings Bank (1995), die Allfirst (2002) und die Société Générale (2008). Da der Begriff des Investment Bankings das Wertpapiergeschäft im weitesten Sinne beinhaltet, stellen die in den MaRisk postulierten Anforderungen an das Risikomanagement und Handelsgeschäft die besonderen rechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der im Investment Banking tätigen Kreditinstitute dar