Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,7, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzlage ist für die Existenz eines Unternehmens bzw. Konzerns von entscheidender Bedeutung. In den veröffentlichten Jahresabschlüssen ist in steigendem Umfang auch eine Cashflow- oder Kapitalflussrechung (KFR) enthalten.1 Die Rechnungslegung orientiert sich damit immer stärker an den Informationsanforderungen von Investoren.2 Nach geltendem TransPuG und der entsprechenden Änderung des § 297 Abs. 1 HGB ist für alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2002 beginnen, eine KFR aufzustellen. Vorher waren nur börsenorientierte Mutterunternehmen zur Ergänzung des Anhangs um eine solche Rechnung verpflichtet3. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) verabschiedete bereits im Oktober 1999 die Grundsätze für die verpflichtende Erstellung von Kapitalflussrechungen im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr.2 (DRS 2). Die vorher geltende Regelung, eine Stellungnahme (HFA 1/1995) des Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und dem Arbeitskreis "Finanzierungsrechung" der Schmalenbach-Gesellschaft, verlor damit die praktische Bedeutung. Der DRS 2 soll auch von Unternehmen verwendet werden, die freiwillig eine KFR erstellen. Er orientiert sich an den beiden wichtigsten internationalen Standards SFAS 95 und IAS 7. Da sich die Beiden in einigen Punkten unterscheiden, wurde im DRS 2 versucht diese Zielkonflikte durch die Einräumung von Wahlrechten zu lösen. 4 Ziel dieser Arbeit ist es, die Besonderheiten der Kapitalflussrechung im Konzern darzustellen und auf Probleme, die bei der Erstellung auftreten können, hinzuweisen.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.