Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Veranstaltung: Ausgewählte Rechtsfragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) ist inzwischen in der Europäischen Finanzgemeinde in aller Munde. Das neue „Grundgesetz“ der Wertpapierdienstleistungsbranche (z.B. Banken und Börsen) wurde bereits am 21. April 2004 von der Europäischen Kommission als Herzstück des Financial Services Action Plan (FSAP) auf den Weg gebracht. Als Termin für die Umsetzung der neuen Regelungen gilt der 1. November 2007. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird deren Einhaltung aber erst ab 2008 genauer prüfen. Die privaten Banken wollen trotz der sehr kurzen Frist den Stichtag einhalten, weil sie nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) anderenfalls zivilrechtliche Probleme im Verhältnis zu ihren Kunden befürchten. Diese könnten sich darauf berufen, dass sie ab diesem Stichtag ordnungsgemäß nach der MiFID behandelt werden wollen.“ Die MiFID enthält eine Vielzahl von neuen Regelungen, die es nötig machen, sämtliche Prozesse, die mit der Vornahme und Abwicklung von Wertpapiergeschäften in Verbindung stehen, zu überprüfen und anzupassen. Ein Kernstück der neuen Richtlinie ist die Best Execution. Dies bedeutet, dass Wertpapierfirmen dazu verpflichtet sind, bei der Ausführung von Orders den größtmöglichen Nutzen für den Kunden sicherzustellen. Die bisherigen Regelungen findet man in § 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, sowie der Wohlverhaltensrichtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Dort heißt es lediglich, dass eine „Interessenwahrende Ausführung“ gewährleistet sein muss. Best Execution geht hier wesentlich weiter als die bisherigen nationalen Vorschriften. Es werden konkrete Größen genannt, an der sich der Wertpapierdienstleister orientieren muss. Hierbei sind nicht nur der Preis und die Kosten zu nennen, sondern auch die schwerer zu quantifizierenden Faktoren wie Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung, Umfang und Art des Auftrages. In der Vergangenheit wurde häufig ausschließlich über die Kosten der Ausführung einer Order diskutiert („Best Price“). An der Aufzählung der genannten Größen erkennt man bereits, dass die neuen Regelungen weit über die bisherigen Lösungen und Denkweisen hinausgehen.