Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Seminar zur Einkommensteuer, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gehört zu den kompliziertesten Bereichen des deutschen Einkommensteuerrechts. Die Regelungen der §§ 20 und 23 EStG sind in den vergangenen Jahren immer wieder verändert worden. Begründung findet diese Tatsache vor allem in der Kreativität des Kapitalmarktes. Besteuerungslücken, die durch die Systematik des Steuersystems bestehen, wurden durch neue Finanzprodukte genutzt und damit für den Gesetzgeber erkennbar. Folglich kam es zu einem „Hase und Igel“-Spiel mit dem Ergebnis einer Abkehr von der systematischen Besteuerung hin zu fallbezogenen Entscheidungen, was durch die Anzahl der existierenden Gerichtsurteile und BMF-Schreiben in diesem Bereich bestätigt wird. Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Darstellung der Besteuerung unterschiedlicher Kapitalanlageformen aus Sicht eines privaten Anlegers. Nach einer Einführung in die grundlegenden Prinzipien der Besteuerung dieser Einkunftsart, werden zunächst klassische Zins- und Dividendeneinkünfte behandelt. Im darauffolgenden Kapitel erfolgt dann ein Vergleich wie eine Beurteilung der Besteuerung. Im letzten Teil wird ein Überblick über die einkommensteuerliche Qualifizierung von Einkünften aus den sogenannten Finanzinnovationen gegeben. Da eine systematische Darstellung hier nicht möglich erscheint, werden lediglich einige Beispiele aufgegriffen und mit der Besteuerung ähnlicher Vermögensanlagen verglichen. Kriterien der Bewertung des jeweiligen steuerlichen Zugriffs sind weiterhin für alle beschriebenen Anlageformen die Einhaltung der zugrundeliegenden Einkommenstheorie, die Einhaltung des Grundsatzes der horizontalen Steuergerechtigkeit nach Artikel 3 des Grundgesetzes sowie am Rande auch die Beurteilung hinsichtlich unterschiedlicher Teilformen der Entscheidungsneutralität. Es wird dabei, dass bereits bei den klassischen Formen der Kapitalanlage diese Kriterien verletzt werden. Im Bereich der Besteuerung von Finanzinnovationen wird deutlich, dass der Gesetzgeber teilweise nicht in der Lage ist, die ökonomische Identität unterschiedliche Finanzanlageformen zu erkennen und folglich gleiche Sachverhalte unterschiedlich besteuert.