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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7 , Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Allgemeine Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) am 08. Oktober 2004 war es möglich, Gesellschaften mit dieser Rechtsform zu gründen.1 Der Begriff SE steht für die offizielle Bezeichnung Societas Europaea und hat seinen Ursprung in der lateinischen Sprache.2 Bis zu ihrem Inkrafttreten verging ein über 50- jähriger politischer Entwicklungsprozess, welcher mit der Gründung…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7 , Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Allgemeine Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) am 08. Oktober 2004 war es möglich, Gesellschaften mit dieser Rechtsform zu gründen.1 Der Begriff SE steht für die offizielle Bezeichnung Societas Europaea und hat seinen Ursprung in der lateinischen Sprache.2 Bis zu ihrem Inkrafttreten verging ein über 50- jähriger politischer Entwicklungsprozess, welcher mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 18. April 1951 und der damit verbundenen Idee eines Gemeinsamen (europäischen) Marktes begann.3 Erste Vorschläge zu einer Gesellschaft europäischen Rechtes, in Form einer europäischen Handelsgesellschaft, kamen im Jahre 1966 von der europäischen Kommission in Form einer Denkschrift, auch Weißbuch genannt.4 Das Jahr 1985 markiert einen weiteren wesentlichen Meilenstein in der Vorgeschichte der Societas Europaea. Die EU- Kommission gab in diesem Jahr das Weißbuch heraus, welches das Ziel hatte, den EU- Binnenmarkt im Jahre 1992 zu vollenden und hierbei auch auf die Wichtigkeit einer Europäischen Aktiengesellschaft hinwies.5 Der europäische Binnenmarkt seinerseits ist ein Bestandteil zur Verwirklichung eines Gemeinsamen Marktes (Art. 2 und Art. 3 Abs. 1 lit. c EGV).6 Der entscheidende Schritt in der langen Geschichte kam 1997, als eine von der EU- Kommission eingesetzte Expertengruppe ihren Abschlussbericht vorlegte, welcher vor allem eine Lösung zum Problem der Arbeitnehmer- Mitbestimmung aufzeigte.