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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) wurde am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 01. Januar 2008 in Kraft. Zu den wichtigsten Reformzielen zählen die Verbesserung des Standortes Deutschland, die Sicherung des deutschen Steuersubstrats und eine weitgehende Belastungsneutralität der unterschiedlichen Rechtsformen. Deutschland bietet inländischen und ausländischen Investoren eine gute Standortqualität, sie verliert allerdings durch eine zu hohe Ertragsteuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen an…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) wurde am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 01. Januar 2008 in Kraft. Zu den wichtigsten Reformzielen zählen die Verbesserung des Standortes Deutschland, die Sicherung des deutschen Steuersubstrats und eine weitgehende Belastungsneutralität der unterschiedlichen Rechtsformen. Deutschland bietet inländischen und ausländischen Investoren eine gute Standortqualität, sie verliert allerdings durch eine zu hohe Ertragsteuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen an Attraktivität. Um Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken, wird die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften von 38,65% auf 29,83% verringert. Hierdurch bietet der Gesetzgeber den Unternehmen einen Anreiz, die in Deutschland erwirtschafteten Erträge auch im Inland zu versteuern und nicht ins Ausland zu verlagern. Das gleiche fiskalische Interesse der Kapitalverlagerung ins Ausland wird auf Ebene der privaten Anteilseigner durch die Einführung der Abgeltungssteuer unterbunden. Einerseits schafft der Gesetzgeber mit diesen positiven Anreizen auf längerfristige Sicht das deutsche Steuersubstrat im Inland zu sichern, andererseits werden mit gestaltungshindernden Strategien, wie z. B. durch die Zinsschranke und durch die Modifikationen der Gewerbesteuer, Hürden geschaffen, die das deutsche Steuersubstrat im Inland sichern und eine Verlagerung ins Ausland erschweren. Durch diese negativen Anreize zur Vermeidung von Gestaltungen im unternehmerischen Binnenbereich konterkariert der Gesetzgeber die durch das SEStEG eingeführten tatbestandlichen Öffnungen des deutschen Steuerrechts nach Europa. Mit dem SEStEG strebte der Gesetzgeber nach einem zukunftsfähigen Umwandlungssteuerrecht, das steuerliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen beseitigen sollte, um die Attraktivität des Standortes Deutschland für Investoren zu erhöhen. Mit dem Reformziel der Belastungsneutralität zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen wird mit dem UntStRefG 2008 eine Thesaurierungsbegünstigung ex lege für ertragstarke Personenunternehmen eingeführt. Ziel dieser Diplomarbeit ist die Untersuchung des Unternehmensteuerreformzieles der Belastungsneutralität von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen und inwieweit die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG n. F. sich darauf auswirkt. Dafür werden die auf die [...]

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