Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten (Fachbereich BW), Veranstaltung: Unternehmensbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein wichtiger Grundsatz der Besteuerung ist die gerechte und gleichmäßige Verteilung der öffentlichen Lasten auf alle Steuerbürger, die einen gesetzlich bestimmten Tatbestand verwirklichen. Wie hoch der dabei zu tragende Beitrag des einzelnen Steuerpflichtigen sein soll bemisst sich nach dessen individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, zeigt dies an, dass der Schuldner, da er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in vollem Umfang nachkommen kann, sich in einer wirtschaftlichen Lage der quasi Nichtleistungsfähigkeit befindet. Es stellt sich die Frage wie die Besteuerung in der Insolvenz durchzuführen ist und Forderungen der Finanzbehörden behandelt werden. Weder im Insolvenzrecht noch im Steuerrecht sind ausführliche Regelungen zu finden, die Auskunft darüber geben, wie sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen auf die materielle Besteuerung und den Ablauf des Besteuerungsverfahren auswirken. So hat auch die am 1.1.1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung trotz zahlreicher positiver Veränderungen wenig Hilfe bei den zahlreichen Problemen gebracht, die sich aus dem Aufeinandertreffen der beiden Rechtsgebiete mit ihren völlig unterschiedlichen Regelungsbereichen ergeben. Als Ausnahmen sind der Wegfall fiskaler Vorrechte und die Behandlung der Umsatzsteuer bei abgesonderter Befriedigung zu nennen. Die Klärung von Einzelfragen zur Behandlung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren bleibt aber auch weiterhin der Rechtsprechung und den Rechtswissenschaften überlassen. Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Regelinsolvenzverfahrens auf die Rechtsstellung der Beteiligten und die Besteuerung eines Unternehmens. Nach einigen rechtlichen Vorbemerkungen wird im dritten Teil die Behandlung von Steuerforderungen und das Besteuerungsverfahren näher erörtert. Den Abschluss bildet die Betrachtung der wichtigsten Einzelsteuern und deren Besonderheiten. Insolvenzrechtliche Ausführungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie dem besseren Verständnis der besonderen steuerrechtlichen Situation in der Insolvenz dienen.