Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 14 Punkte, Universität Potsdam (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Besteuerung von Kryptowährungen als ein Wirtschaftsgut i.S. von §23 I 1 Nr. 2 1 EStG. Bevor sich mit denen Problemen dieser Konstellation beschäftigt wird ist es notwendig, die einschlägigen Begrifflichkeiten zu erklären. Unter Kryptowährungen (virtuelle Währungen) sind digital dargestellte Werteinheiten von Währungen zu verstehen, welche von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden können. Desweiteren besitzen sie nicht den Status einer Währung oder von Geld; trotz dieses Umstandes werden diese Werteinheiten von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert. Sie werden auf elektronischen Wegen übertragen, gespeichert und gehandelt. Kryptowährungen werden grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt: Currency Token, Security Token (= Investment Token) und Utility Token. Currency Token sind solche, welche für Wertbewahrung und der Bezahlung für Transaktionen für Waren und Dienstleistungen dienen. Der bekannteste Currency Token ist der Bitcoin. Security Token sind weitgehend vergleichbar mit konventionellen Wertpapieren. Sie räumen dem Eigentümer des Tokens ein Recht an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens ein. Der Utility Token hingegen vermittelt dem Inhaber lediglich Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung, wobei das Produkt auch noch nicht fertiggestellt sein muss. Zur Diskussion steht zunächst, ob sich diese Arbeit mit der Einordnung aller Arten von Kryptowährungen beschäftigt, oder ob eine Eingrenzung des Begriffes geboten erscheint. Einerseits werden unter Kryptowährungen alle Arten von Krypto Token verstanden. Andererseits werden unter Kryptowährungen lediglich Currency Token verstanden.
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