Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2.0, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Abgrenzungskriterien zwischen vermögensverwaltenden und gewerblichen Private Equity-Gesellschaften zu erläutern und zu würdigen. Daran anschließend soll die Frage geklärt werden, welche steuerlichen Auswirkungen diese verschiedenen Einkünftequalifikationen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene haben. Abschließend stellt sich die Frage, ob eine Aussage über steuerliche Vorteile einer bestimmten Einkünftequalifikation für verschiedene Anleger (privat vs. betrieblich, inländisch vs. ausländisch) getroffen werden kann. In dem Begriff Private Equity sieht man eine Beschreibung für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Beteiligungen an nicht-börsennotierten Gesellschaften. Das klassische Geschäftsmodell einer Private Equity Gesellschaft (PE-Gesellschaft) ist es also, (außerbörsliches) Eigenkapital von Investoren zum Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen einzusammeln, welche für eine gewisse Zeit aktiv gemanagt und anschließend mit Gewinn wieder veräußert werden sollen. Dabei handelt es sich in aller Regel um echte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wodurch sich die Eigenkapitalstruktur der Zielgesellschaft (Portfoliogesellschaft) verbessert. Für das Portfoliounternehmen wird die Beteiligung insbesondere zur Finanzierung bestimmter Ziele, für ein schnelleres Wachstum oder zur Optimierung der Profitabilität vorgenommen.
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