Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Veranstaltung: Konzernsteuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die steuerliche Würdigung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) einer steuerpflichtigen Körperschaft an ihre inländischen und ausländischen Anteilseigner (Muttergesellschaften) stellen in der Praxis eine wesentliche Bedeutung dar. Da die Europäische Union gemäß Art. 113 AEUV lediglich im Rahmen der indirekten Steuern über einen Harmonisierungsauftrag verfügt, greift im Bereich der direkten Steuern kein einheitliches und damit länderübergreifendes Ertragsteuersystem. Dadurch entstehen insbesondere Problematiken von grenzüberschreitenden Ausschüttungen von Streubesitzdividenden. Mit dem Urteil vom 20.10.2011 hat der EuGH das deutsche System zur Besteuerung von Streubesitzdividenden an Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU / im Europäischen Wirtschaftsraum für europarechtswidrig erklärt. Nachdem zunächst weitere EU-Mitgliedstaaten von der europäischen Rechtssprechung hinsichtlich dieser Steuerthematik gerügt wurden, wurde vom nationalen Gesetzgeber eine Neulösung geschaffen, die der Verwirklichung der Ziele der europäischen Verträge entspricht. Nach der Zustimmung des Bundestages vom 28.02.2013 und des Bundesrates vom 01.03.2013 wurde als Kompromisslösung ein neuer § 8b Abs. 4 KStG erlassen, der die steuerliche Würdigung von Streubesitzdividenden grundlegend verändert. In dieser Arbeit wird daher die Notwendigkeit dieser gesetzgeberischen Maßnahme anhand des europäischen Anforderungsmaßstabes aufgezeigt und die bisherige Ausschüttungsbesteuerung von Streubesitzdividenden an in- und ausländischen Körperschaften auf Basis des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 näher thematisiert. Auf dieser Grundlage wird § 8b Abs. 4 KStG analysiert, sowie entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.