Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität zu Köln (Steuerseminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO ) und der Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäi-schen Aktiengesellschaft wurde am 20.12.2000 in Nizza der Grundstein für die Societas Europaea (SE) gelegt. Damit sollte nach jahrzehntelanger Vorberei-tung und Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, für grenzüberschrei-tend tätige Unternehmen, steuer- und gesellschaftsrechtliche Hindernisse im Rahmen der grenzüberschreitenden Umstrukturierungen abzubauen. Dieser Bereich ist einer der wenigen Aspekte für direkte Steuern, für den es auf Ge-meinschaftsebene Harmonisierungsbestrebungen gibt. Die bis dahin geltenden Rechtsvorschriften waren für die Durchsetzung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes unzureichend und verstießen teilweise gegen die im EGV ver-ankerten Diskriminierungsverbote, wie insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen. Die Unternehmen wurden bis zur endgültigen Umsetzung der SE-VO gezwungen für die Niederlassung in einem Mitgliedstaat eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte zu gründen und sich nach den dort geltenden nationalen gesellschaftsrechtlichen und steu-errechtlichen Regelungen zu richten . Diese Maßnahmen führten bei den Un-ternehmen zu sehr zeit- und kostenintensiven Beratungs- und Planungsphasen, die oft eine grenzüberschreitende Tätigkeit erheblich behinderten. Gerade die neu geschaffene supranational-europäische Rechtsforminnovation der SE soll den tief greifenden Änderungen des unternehmerischen Umfeldes als Folge sowohl der Globalisierung als auch der Europäisierung Rechnung tragen, in-dem sie die ggf. erforderliche und im Vergleich zu alternativ einsetzbaren natio-nalen Rechtsformen und grenzüberschreitenden Organisationsstrukturen zu-dem transaktions- und koordinationskostenminimal umsetzt.
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