Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel , Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst ist für die Beantwortung der Besteuerungsfragen einer doppelstöckigen Personengesellschaft zu klären, wie diese aufgebaut ist. So versteht man unter einer doppelstöckigen Personengesellschaft eine Personengesellschaft (Obergesellschaft), die unmittelbar an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist. Dabei ist die Obergesellschaft Kommanditistin der Untergesellschaft.1 Komplementär der Ober- und Untergesellschaft ist eine natürliche Person. Kommanditist der Obergesellschaft kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Erst mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtshof vom 25.2.1991 (GrS 7/89) BStBl. 1991 II S. 691 ist diese Form der Personengesellschaften anerkannt worden. So heißt es im Leitsatz des Urteils: "Personenhandelsgesellschaften und mitunternehmerisch tätige Gesellschaften bürgerlichen Rechts können i.S. des § 15 Abs.1 (Satz 1) Nr.2 EStG Gesellschafter und Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft sein mit der Folge, dass die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht auch Mitunternehmer der Untergesellschaft sind."2 Welche gesetzlichen Vorschriften für diese besondere Form der Personengesellschaft angewendet werden (besonders in steuerrechtlicher Hinsicht) soll Gegenstand dieser Hausarbeit sein. [...] 1 Gehrmann, Reinald in NWB Info Center "Doppelstöckige Personengesellschaften", hier: I. Definition 2 BFH Urteil vom 25.2.1991, (GrS 7/89), BStBl. II 1991 II S. 691-703
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