Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Drogen sind geschichtlich betrachtet schon immer ein Bestandteil unserer Gesellschaft. In traditionell organisierten Gesellschaftsordnungen sind die mit dem Rauschgiftkonsum verbundenen Gefahren durch feste Rituale gemindert. In modernen offenen Gesellschaften besteht dieser Regelungsmechanismus nicht mehr. In der Bundesrepublik Deutschland ist Alkohol die Droge Nummer 1. Es besteht traditionell eine Tendenz zur Unterbewertung der vom Alkoholkonsum ausgehenden Gefahren. Gewalt und Alkohol stehen häufig in einer engen Beziehung zueinander. Der Konsum anderer Drogen ist nach dem Betäubungsmittelgesetz weitestgehend kriminalisiert. Die Gefahren des illegalen Drogenmissbrauchs liegen sowohl in der Verelendung und gesellschaftlichen Ausgrenzung sowie im körperlichen Verfall des Drogenkonsumenten bzw. des Abhängigen als auch in den Folgen der Beschaffungskriminalität. Rauschgiftbekämpfungsmaßnahmen der Polizei richten sich im Schwerpunkt gegen die illegale Herstellung und den illegalen Handel / Schmuggel mit Betäubungsmitteln sowie den dazugehörigen Grundstoffen, die bei der unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln Verwendung finden und der Beschaffungs- und Folgekriminalität.
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