Gemeinden und Kreise können Insolvenzgläubiger, Massegläubiger aber auch Schuldner in einem Insolvenzverfahren sein. Die Kommunen müssen sich oft als Anfechtungsgegner mit den verschiedensten Problemen der Insolvenzanfechtung und deren rechtlichen Folgen befassen. Zuweilen sind sie sogar veranlasst, selbst einen Insolvenzantrag gegen einen Schuldner der Gemeinde zu stellen, wobei nicht auszuschließen ist, dass dieser Schuldner ein ausländisches Unternehmen oder die Niederlassung eines ausländischen Schuldners ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune müssen sich mit den Bestimmungen der deutschen Insolvenzordnung, gegebenenfalls auch mit den Vorschriften des Europäischen Insolvenzrechtes zu Insolvenztypischen Sachverhalten und Verfahrensabläufen vertraut machen. Die Darstellung Beteiligung der Kommune am Insolvenzverfahren ist eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und vermittelt Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Insolvenzrechts.