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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Changemanagement und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Assignment beschäftigt sich mit den möglichen Erscheinungsformen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten. Diese sind im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) vierter Teil, fünfter Abschnitt in §§ 92 - 105 niedergelegt. Das Betriebsverfassungsgesetz trat 1952 in Kraft und wurde in den Jahren 1972 und 2001 grundlegend…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Changemanagement und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Assignment beschäftigt sich mit den möglichen Erscheinungsformen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten. Diese sind im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetztes (BetrVG) vierter Teil, fünfter Abschnitt in §§ 92 - 105 niedergelegt. Das Betriebsverfassungsgesetz trat 1952 in Kraft und wurde in den Jahren 1972 und 2001 grundlegend reformiert. Die Gesetzesreformen sorgten für eine weitere Stärkung der Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten auf der Unternehmensebene. Das BetrVG legt fest, dass im Rahmen von personellen Angelegenheiten die Beteiligung des Betriebsrates bei der Personalplanung seinen Anfang nimmt und bei der Kündigung endet. Somit ist er während des kompletten Personalprozess zu involvieren. Diese Arbeit verdeutlicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen Einbindung des Betriebsrates in sämtlichen personellen Angelegenheiten eines Unternehmens. Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die grundlegenden rechtlichen Gegebenheiten im Hinblick auf die Einordnung des Betriebsverfassungsrechtes innerhalb des kollektiven Arbeitsrechts erläutert. Dabei soll die Frage geklärt werden, was unter einem Betrieb zu verstehen ist, für welche Personengruppen und auf welche räumlichen Gegebenheiten das Betriebsverfassungsgesetz anwendbar ist. Ein weiteres Thema ist Umgang zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Hierbei werden sowohl die Vorteile einer guten, kooperativen Zusammenarbeit, als auch mögliche Probleme und Folgen, die durch mangelnde Kommunikation entstehen können, herausgearbeitet. Der Schwerpunkt dieses Assignments liegt allerdings bei den Beteiligungsformen des Betriebsrates. Diese sind nach dem Grad der Beteiligung aufsteigend erläutert. Abschließend wird im Rahmen eines Fazits die bereits erwähnten Inhalte zusammengefasst und bewertet.

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