Ein Beteiligungscontroller unterscheidet sich von einem herkömmlichen Controller insbesondere in den spezifischen fachlichen und personellen Anforderungen sowie einem erweiterten Aufgabengebiet. Beteiligungscontroller verfügen regelmäßig über sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, mehrjährige Auslandserfahrungen und ausgeprägte Erfahrungen im Bereich Übernahmen & Fusionen.
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