Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit einer Resolution das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Resolution beinhaltet sowohl die Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte als auch eine Vielzahl spezieller Regelungen für behinderte Menschen zugeschnitten auf deren Lebenssituation. Mit der anschließenden Ratifizierung im Jahr 2009 hat sich unter anderem auch Deutschland dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen einzuführen. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Bildung haben sollen, wie Menschen ohne Behinderung. Die Länder haben die Aufgabe, dass dieser Prozess ohne Diskriminierung und unter Gewährleistung der Chancengleichheit vollzogen wird. Demzufolge sind die Schulen formal inklusiv und dazu angehalten, SchülerInnen egal ob mit oder ohne Behinderung gemeinsamen Unterricht zu garantieren. Für die Schulen ergeben sich so neue Herausforderungen, mit denen von Seiten der professionell Agierenden in den Institutionen sehr unterschiedlich umgegangen wird.