- Bewohner*innen oder Gäste in stationären oder ambulanten Einrichtungen zu Alltagsaktivitäten motivieren, sie dabei betreuen und begleiten
- Gespräche führen
- Gruppenaktivitäten durchführen
- Pflegerische Hilfe leisten, die "bei der Durchführung ihrer Betreuungs- und Aktivierungstätigkeiten unaufschiebbar und unmittelbar erforderlich ist'"
Außerdem erfahren Sie Wichtiges zu:
- Dokumentieren nach ABEDL und SIS
- Grundzügen des Pflegebedüftigkeitsbegriffs und verschiedener Pflegegrade
Neu in der 3. Auflage:
- Digitale Techniken in der Betreuung
- SARS-CoV-2-Pandemie: Infektionsschutzmaßnahmen
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