Das Betreuungsrecht bietet ein Gefüge, das auf Traditionen aufbaut und gleichzeitig die Gegebenheiten der Moderne berücksichtigt. Es regelt Zuständigkeiten und Handlungsrahmen für Menschen, die für andere handeln und entscheiden, weil letztere hierzu noch nicht, nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage sind. Mit den Methoden der qualitativen Sozialforschung untersucht Holger Ließfeld, wie SozialarbeiterInnen ihre Arbeit planen. Die Planung von Betreuungen ist Voraussetzung, um eine am individuellen Wohl des Betroffenen ausgerichtete Betreuungsführung zu gewährleisten. Nur durch die Auseinandersetzung mit den Lebensumständen des Betroffenen und seinen Wünschen und Vorstellungen gelingt es, das Ziel einer "Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben" zu ermöglichen.
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