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Das Betreuungsrecht bietet ein Gefüge, das auf Traditionen aufbaut und gleichzeitig die Gegebenheiten der Moderne berücksichtigt. Es regelt Zuständigkeiten und Handlungsrahmen für Menschen, die für andere handeln und entscheiden, weil letztere hierzu noch nicht, nicht mehr oder vorübergehend nicht im Stande sind. Die Planung von Betreuungen ist Voraussetzung um eine am individuellen Wohl des Betroffenen ausgerichtete Betreuungsführung zu gewährleisten. Nur durch die Auseinandersetzung mit den Lebensumständen des Betroffenen und seinen Wünschen und Vorstellungen gelingt es, das Ziel einer „Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben“ zu ermöglichen.…mehr
Das Betreuungsrecht bietet ein Gefüge, das auf Traditionen aufbaut und gleichzeitig die Gegebenheiten der Moderne berücksichtigt. Es regelt Zuständigkeiten und Handlungsrahmen für Menschen, die für andere handeln und entscheiden, weil letztere hierzu noch nicht, nicht mehr oder vorübergehend nicht im Stande sind. Die Planung von Betreuungen ist Voraussetzung um eine am individuellen Wohl des Betroffenen ausgerichtete Betreuungsführung zu gewährleisten. Nur durch die Auseinandersetzung mit den Lebensumständen des Betroffenen und seinen Wünschen und Vorstellungen gelingt es, das Ziel einer „Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben“ zu ermöglichen.
Dr. Holger Ließfeld ist Diplom Sozialpädagoge und Diplom Heilpädagoge und arbeitet als Betreuer. Er ist Geschäftsführer eines Betreuungsvereins und Vorstandsmitglied in einem Fachverband des Betreuungswesens und unterrichtete im Fach Sozialpädagogik an der Universität zu Köln.
Inhaltsangabe
Planung rechtlicher Betreuung und die Bedeutung eines Betreuungsplans nach §1901 Abs. 4 Satz 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch.- Betreuungsrecht.- Konzeption und Durchführung der empirischen Untersuchung.- Datenanalyse.
Planung rechtlicher Betreuung und die Bedeutung eines Betreuungsplans nach §1901 Abs. 4 Satz 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch.- Betreuungsrecht.- Konzeption und Durchführung der empirischen Untersuchung.- Datenanalyse.
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