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Krankheit überwinden, Beschäftigung sichern
Prävention und Rehabilitation sind wichtige Bausteine zeitgemäßer Personalarbeit: Gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen und Fehlzeiten verkürzen, um die knappen Mitarbeiterressourcen bestmöglich zu nutzen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) heißt die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht.
Als Partner des Arbeitgebers oder Dienstherrn und der Beschäftigten gestalten Personal- und Betriebsräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen das Verfahren maßgeblich mit.
Das Praxis-Handbuch Betriebliches
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Produktbeschreibung
Krankheit überwinden, Beschäftigung sichern

Prävention und Rehabilitation sind wichtige Bausteine zeitgemäßer Personalarbeit: Gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen und Fehlzeiten verkürzen, um die knappen Mitarbeiterressourcen bestmöglich zu nutzen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) heißt die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht.

Als Partner des Arbeitgebers oder Dienstherrn und der Beschäftigten gestalten Personal- und Betriebsräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen das Verfahren maßgeblich mit.

Das Praxis-Handbuch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erklärt verständlich:

  • Die gezielte Suche nach dem leidensgerechten Arbeitsplatz
  • BEM erfolgreich einführen und praktizieren
  • IT-gestützte Vereinfachung von Arbeitsschritten im BEM
  • Rechtliche Standards zur Fürsorgepflicht und zum Datenschutz
  • BEM als Baustein in einem modernen Betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Neue Erkenntnisse zum Verhältnis von BEM und Erwerbs- bzw. Dienstunfähigkeit
  • Aktuelle Rechtsprechung
Autorenporträt
Raymund Gels, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), langjährige Erfahrung in der Personalarbeit des öffentlichen Dienstes, Leiter des Teams Ärztliches und wissenschaftliches Personal und Beauftragter für Berufungsangelegenheiten im Geschäftsbereich Personal des Universitätsklinikums Münster.

Achim Richter M.A. M.A., † Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwalt, Berater und Trainer im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes.