Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl der Betriebsaufspaltung schon oft die Daseinsberechtigung abgesprochen wurde ist sie aktuell aus dem Steuerrecht nicht mehr wegzudenken. Die Betriebsaufspaltung im steuerlichen Sinne ist ein auf Richterrecht beruhendes Konstrukt, das über Jahrzehnte weiterentwickelt wurde. Es gibt zahlreiche höchstrichterliche Urteile, die die Kriterien immer weiter verfeinert haben. Jüngst fand sie dann sogar Eingang in verschiedene Stellen des Gesetzes. Der Wortlaut des Vorwortes eines Buches aus 1984, dass sich die Betriebsaufspaltung "...zur betriebswirtschaftlich optimalen Unternehmensform entwickelt... [hat und mit ihr] ...gesicherte Steuerersparnismöglichkeiten herausgearbeitet werden" können, ist heute nicht mehr tragbar. In der heutigen Auflage des Buches wird bemängelt, dass "...Rechtsunsicherheit bei der Handhabung des Rechtsinstitutes der Betriebsaufspaltung... [besteht], ...vor allem im Steuerrecht". Zudem sei es zu bedauern, dass es keine "...vernünftige Systematik gibt, weil die Rechtsprechung- auch wegen der unterschiedlich befassten Senate- zu sehr zersplittert ist". Dadurch ist es künftig noch wichtiger die genauen Tatbestände des Einzelfalles zu beurteilen um die durchaus bestehenden Vorteile herauszuarbeiten. Bei gewissenhaftem Vorgehen ist die Betriebsaufspaltung nach wie vor ein interessantes Gestaltungmittel für die Beratungspraxis. Mit der Frage inwieweit die Betriebsaufspaltung als Gestaltungmittel eingesetzt werden kann und in welchem Maße Risiken auftreten können beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Die Arbeit mündet in einer Beurteilung der Vorteilhaftigkeit aus erbschaftsteuerlicher Sicht. Die Erbschaftsteuer bezieht sich hierbei auf Erwerbe von Todes wegen. Um dem Thema gerecht zu werden und nicht in eine zu einseitige Empfehlungsrichtung zu gelangen wird auch auf wesentliche sonstige steuerliche und wirtschaftliche Aspekte eingegangen.
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