Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Universität Lüneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zurzeit reformiert das Niedersächsische Justizministerium (MJ) mit dem Projekt JustuS (Justiz und Soziale Arbeit) die ambulanten sozialen Dienste der Strafrechtspflege in Niedersachsen. Es geht um neue Effizienzreserven und mögliche Synergieeffekte. Dazu werden Möglichkeiten geprüft, die Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe der sozialen Dienste zu optimieren. Fest steht z. Z. schon, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe unter einem Dach zusammengeführt wird. Die Bewährungshilfe könnte ein anderes berufliches Selbstverständnis und daher eine divergierende Arbeitsbeziehung zum Proband haben, als die Gerichtshilfe. Daher ist es fraglich, ob ein Bewährungs- oder Gerichtshelfer die Arbeitsaufgaben des jeweils Anderen, nicht nur in einer kurzen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, adäquat übernehmen kann. Die vorliegende Arbeit thematisiert die Problematik einer Zusammenführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Diskutiert werden insbesondere das jeweilige berufliche Selbstverständnis und die daraus resultierenden unterschiedlichen Arbeitsbeziehun-gen zu Probanden. Hierzu werden Bewährungs- und Gerichtshilfe dargestellt und unter der Perspektive beruflicher Qualitätsstandards analysiert. Eingegangen werden zuvor kurz auf die jeweilige Entstehungsgeschichte und die rechtlichen Grundlagen. Am Schluss werden das berufliche Selbstverständnis und die Arbeitsbeziehungen zum Probanden erörtert. Dabei wird die These verfolgt, dass die Unterschiede zwischen Bewährungs- und Gerichtshilfe in ihrer Denk- und Handlungslogik derart heterogen sind, dass Dissonanz und Diskurs in der Praxis überwiegen werden.