Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ingenieurwissenschaften - Wirtschaftsingenieurwesen, Note: 1,3, Hochschule Anhalt - Standort Dessau (Fachbereich Wirtschaft, Ergänzungsstudiengang Immobilienbewertung), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit war es, die Besonderheiten und Feinheiten herauszuarbeiten, die bei der Bewertung von Erbbaurechten, und mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken, zu beachten sind. Dabei wurde verdeutlicht, dass es sich beim Erbbaurecht um ein sehr vielseitiges und variables Recht handelt, dessen Bewertung immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss. So müssen entsprechend alle relevanten Unterlagen wie der Erbbaurechtsvertrag, das Grundbuch und die Grundakte eingesehen werden, um eine entsprechende, auf den Einzelfall zugeschnittne Bewertung, vornehmen zu können. Eine standardisierte Bewertung für Erbbaurechte und mit Erbbaurechten belastete Grundstücke scheidet daher grundsätzlich aus. In der Arbeit wurde schwerpunktmäßig auf die theoretisch-mathematische Methode und auf die Methode WertR eingegangen. Auf Grund der Kritik an den Verfahren wurde auch die alternative Methode nach Kröll für die Bewertung von Erbbaurechten bei Ertragsobjekten vorgestellt und erläutert. Obwohl freie Sachverständige gegenüber den Gutachterausschüssen und Gerichts-sachverständigen in Ihrer Wahl frei sind eine andere, als die Bewertungsmethode nach WertR anzuwenden, sollten auch diese meiner Meinung nach vorrangig auf die WertR-Methode zurückgreifen. Dies, da trotz Kritik an der Methode nach WertR zumindest theoretisch alle wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigt werden. Des Weiteren wäre es angebracht, dass die Wertfaktoren der WertR bzgl. der Sachwertermittlung auf Ihre Aktualität hin überprüft, und ggf. angepasst werden. Ist im Rahmen einer Wertermittlung das Erbbaurecht eines Ertragswertobjektes zu bewerten, kann die vorgestellte Alternativmethode nach Kröll hierfür als dominierende Wertermittlungsmethode herangezogen, oder sollte zumindest zur Plausibilität neben Methode nach WertR gerechnet werden.