Der Einfluss von Wachstumsannahmen auf den Unternehmenswert ist unbestritten. Im Rahmen der Bestimmung des Fortführungswertes ist es deshalb notwendig das nachhaltige Wachstum möglichst exakt zu ermitteln und festzulegen. Dazu müssen die einzelnen Wachstumsdeterminanten quantifiziert und geeignet im Bewertungskalkül berücksichtigt werden. Diese Arbeit untersucht auf Basis einer grundlegenden Darstellung der verschiedenen Wachstums- und Werttreiber einer Unternehmung in welcher Höhe diese im Zuge von Gerichtsverfahren als rechtmäßig angesehen werden. Den Kern der Arbeit bildet neben der detaillierten Darstellung des Sachverhalts die empirische Untersuchung der verwendeten Wachstumsabschläge in der Rechtsprechung sowie die Überprüfung der Möglichkeit, die verschiedenen Wachstumskomponenten in einem Bewertungskalkül korrekt zu berücksichtigen. Die Arbeit stellt in einem ersten Schritt die Unternehmensbewertung im Allgemeinen vor. Die ausführliche Illustration der Verfahren dient als Grundlage für die Analyse der Wertdeterminanten eines Unternehmens. Im darauffolgenden Abschnitt wird das Wachstum aus diesen herausgegriffen und näher untersucht. Dabei werden die Determinanten des Wachstums beschrieben und deren Berücksichtigung in der Theorie der Unternehmensbewertung diskutiert. Im Anschluss daran wird die Verwendung des Wachstumsabschlags im Rahmen der Rechtsprechung untersucht. Hierdurch soll u.a. erfasst und analysiert werden, in welcher Höhe Wachstumsabschläge in Gerichtsverfahren als rechtmäßig akzeptiert werden. Sodann werden die Ergebnisse aus Rechtsprechung und Realwirtschaft auf Vereinbarkeit hin überprüft. Im letzten Abschnitt wird dem, anhand der Vorstellung eines integrativen Modells zur gemeinsamen Erfassung der verschiedenen Wachstumskomponenten, Folge geleistet. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Verfahren, welche die Zukunftserfolgswerte von Unternehmen bewerten, in Theorie und Praxis bevorzugt eingesetzt werden. Der Fortführungswert bestimmt dabei regelmäßig den größten Teil des Gesamtwertes. Bei der Ermittlung und Festlegung der nachhaltigen Wachstumsannahmen ist der Einfluss von Inflation, Wirtschaftswachstum, internem Unternehmenswachstum sowie thesaurierungsbedingtem Wachstum zu berücksichtigen. Die Auswertung von 68 Urteilen ergab, dass im Durchschnitt ein Wachstumsabschlag von 1,29 % bei einem Median von 1 % angesetzt wurde. Die meisten Urteile begründen den Ansatz dabei nur mit der Notwendigkeit, die Geldentwertung im Kalkül zu berücksichtigen. Mengen- und thesaurierungsbedingtes Wachstum werden nicht angesprochen. Eine generelle Vereinbarkeit bzw. Einbeziehung der verschiedenen Wachstumskomponenten im Bewertungskalkül ist jedoch möglich, ebenso die Vereinbarkeit von Vorgehen in Realwirtschaft und Rechtsprechung.
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