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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Betriebswirtschaftliche Prüfungs- und Steuerlehre ), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem BilMoG soll das deutsche Bilanzrecht modernisiert werden. International tätige Unternehmen haben immer häufiger auch internationale Rechnungslegungsstandards zu beachten, welche jedoch vor allem vom deutschen Mittelstand aus Kostengründen abgelehnt werden. Ziel des BilMoG ist es daher das deutsche Bilanzrecht zu einer „dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Freie Universität Berlin (Betriebswirtschaftliche Prüfungs- und Steuerlehre ), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem BilMoG soll das deutsche Bilanzrecht modernisiert werden. International tätige Unternehmen haben immer häufiger auch internationale Rechnungslegungsstandards zu beachten, welche jedoch vor allem vom deutschen Mittelstand aus Kostengründen abgelehnt werden. Ziel des BilMoG ist es daher das deutsche Bilanzrecht zu einer „dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln“. Im Ergebnis soll das Handelsrecht (etwa durch Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht und größenabhängige Erleichterungen) dereguliert und gleichzeitig die Informationsfunktion (bspw. durch die Streichung von Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) gestärkt werden. Zahlreiche Normen des HGB sind durch das BilMoG geändert, gestrichen oder ergänzt worden. Die Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Neufassung des § 254 HGB, welcher nunmehr die Bildung von Bewertungseinheiten im handelsrechtlichen Jahresabschluss regelt. Die Abbildung von Bewertungseinheiten war zwar bereits vor dem BilMoG in der Praxis verbreitet, jedoch nicht konkret normiert sondern als Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung eingestuft. Diese haben nunmehr eine gesetzliche Verankerung erfahren. Der Tradition deutscher Rechnungslegungsnormen folgend, ist auch die Normierung des neuen § 254 HGB prinzipienorientiert und abstrakt. Dies gewährt zwar Flexibilität und ermöglicht im Einzelfall die sachgerechte Ableitung von Lösungen, macht die Norm aber gleichzeitig auslegungsbedürftig. Es erscheint insofern notwendig, die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Norm zu konkretisieren und auszugestalten. In Kapitel B dieser Arbeit werden daher unter anderem Begrifflichkeiten, Vorraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen von Bewertungseinheiten detailliert dargestellt. Kapitel C ordnet die Neufassung des § 254 HGB in den Gesamtkontext des BilMoG ein und durchleuchtet diese anhand des festgelegten Würdigungsmaßstabes kritisch. Insbesondere wird untersucht, inwieweit die mit der Normierung angestrebten Ziele des Gesetzgebers erreicht werden. Schlussendlich werden die Ergebnisse in Kapital D noch einmal zusammengefasst und mögliche Implikationen für einen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers aufgezeigt.