Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität zu Köln (Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Über den Nutzen von Sicherungsgeschäften mittels Derivaten besteht in der Literatur und der Praxis Einstimmigkeit. Sie sind eine effektive und kostengünstige Möglichkeit Risiken zu reduzieren, Cashflows zu stabilisieren oder Marktpreisrisiken abzusichern. Dies gilt mittlerweile auch uneingeschränkt außerhalb des Finanzsektors. Folglich hat der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in den letzten Jahren einen ungebremsten Aufschwung erfahren. Dabei werden insbesondere Derivate eingesetzt, um wirtschaftliche Risiken zu kompensieren bzw. zu reduzieren. Die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung und die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU durch die IAS-Verordnung sowie ein mögliches Vordringen der IAS/ IFRS bis in den deutschen Einzelabschluss machen es nötig, sich mit den einschlägigen Regelungen des Hedge-Accounting der IAS/ IFRS zu beschäftigen. Auch steuerlich ist die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften von Interesse, da ab dem Veranlagungszeitraum 2006 durch den neu eingefügten § 5 Abs. 1a EStG die handelsrechtlich vorgenommene Bildung von Bewertungseinheiten für die Steuerbilanz maßgeblich sein soll. Im Rahmen dieser Diplomarbeit gilt es im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften folgende drei Fragen zu beantworten: Frage 1: Bestehen Unterschiede zwischen HGB und IAS/ IFRS bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften und wenn ja, welche? Frage 2: Wie ist die Neuregelung des § 5 Abs. 1a EStG zu bewerten, insbesondere auch vor der fraglichen Zukunft des Prinzips der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz? Frage 3: Wie müsste eine Regelung zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in einem losgelösten, eigenständigen Steuerbilanzrecht ausgestaltet sein, um zum einen die elementaren Besteuerungsgrundsätze zu beachten und zum anderen auch einen zutreffenden Ausweis von Sicherungsgeschäften in der Bilanz sicherzustellen?