Nach traditioneller Sichtweise schützt ein Bezugsrecht Altaktionäre unter anderem vor Vermögensnachteilen. In neuerer Zeit werden allerdings verstärkt mit Bezugsrechten verknüpfte Nachteile diskutiert. Dies hat den deutschen Gesetzgeber veranlasst, Erleichterungen bei den Möglichkeiten eines Bezugsrechtsausschlusses vorzunehmen. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis 2001 der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet. Udo Terstege unterzieht behauptete Nachteile einer grundlegenden kritischen Überprüfung. Er untersucht insbesondere, inwieweit Transaktionszeiten und Anreizprobleme geeignet sind, Nachteile eines Bezugsrechts zu begründen. Es wird deutlich, dass die Bezugsrechtsnachteile größtenteils auf unbewiesenen Behauptungen beruhen. Anhand einer modelltheoretischen Untersuchung zeigt der Autor außerdem, dass negative Bezugsrechtsdisparitäten durch die Berücksichtigung von Transaktionskosten fundiert werden.
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