Das Lehrbuch behandelt den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts - Grundlage für alle anderen Bereiche des Zivilrechts. Insbesondere die Rechtsgeschäftslehre muss auch im Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht beherrscht werden. Erfahrungsgemäß ist der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gegenstand der Anfangssemester des juristischen Studiums. Studierenden hier eine verständliche Anleitung zu bieten, ist Anliegen des Lehrbuchs. Dabei orientiert es sich an den Bedürfnissen von Anfängern ebenso wie an denen der Examenskandidaten.
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