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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institute for Economic Research), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland und die Rezession in den Jahren 2002 und 2003 machte eine Reform des Arbeitsmarktes unausweichlich. Das Konzept der „Agenda 2010“ wurde aufgrund dieser Missstände von der damaligen Bundesregierung ins Leben geru-fen. Das Ziel war eine grundlegende Reform des deutschen Sozialsystems und des Arbeit-marktes. Für die Reform des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich VWL - Arbeitsmarktökonomik, Note: 1,7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Institute for Economic Research), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland und die Rezession in den Jahren 2002 und 2003 machte eine Reform des Arbeitsmarktes unausweichlich. Das Konzept der „Agenda 2010“ wurde aufgrund dieser Missstände von der damaligen Bundesregierung ins Leben geru-fen. Das Ziel war eine grundlegende Reform des deutschen Sozialsystems und des Arbeit-marktes. Für die Reform des Arbeitsmarktes wurde die „Kommission für moderne Dienstleis-tungen am Arbeitsmarkt“ mit Dr. Peter Hartz als Vorsitzenden gegründet, der der Reform und den Gesetzen den entsprechenden Namen einbrachte. Die von der Kommission entwickelten „Vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz (Hartz I-IV)“ hatten ein eindeu-tig formuliertes Ziel: „Im Ergebnis zeigt sich, dass das ehrgeizige Ziel, in den nächsten drei Jahren 2 Mio. Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, im Bereich dieser Bandbreiten liegt“ . Die Anzahl der Arbeitslosen, die damals bei über 4 Mio. lag, sollte durch die Reformen hal-biert werden. Die Reformen legten die Arbeits- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zu-sammen und die Bundesanstalt für Arbeit wurde Bundesagentur für Arbeit (BA) umgestaltet. Das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die bereits im Januar 2003 und damit als erstes in Kraft traten, sollten die Organisationsreform der Bundes-anstalt für Arbeit unterstützen. Durch die vier Gesetze wurde das Prinzip des „Förderns und Forderns“, das der Reform zugrunde liegt, unterstrichen: Arbeitslose sollen bei der Arbeitssuche durch entsprechende Maßnahmen und Unterstützungen gefördert werden, sie sind aber auch aufgefordert die Ar-beitssuche aktiv mitzugestalten. Die Reform wurde von einem Evaluationsauftrag des Bun-destages begleitet, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Die Bilanz der Reform fiel zunächst negativ aus, da sich keine Verbesserung am Arbeitsmarkt abzeichnete. Der Rückgang der registrierten Arbeitslosen von über 5 Mio. (2005) auf 3,4 Mio. (Dez. 2007) wird indes als Indiz dafür gedeutet, „dass die Reformanstrengungen der vergan-genen Jahre erste Früchte tragen“. Die Bilanz der Reform scheint sich verbessert zu haben. Mit der Frage, ob die Bilanz der Reform positiv oder negativ ausfällt, beschäftigt sich diese Arbeit. Es werden zunächst die unterschiedlichen Maßnahmen, die durch die Hartz-Gesetze eingeführt oder reformiert wurden, vorgestellt sowie deren Wirkungsweise.