Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die wirtschaftliche Bedeutung des Internets hat seit Mitte der neunziger Jahre immens zugenommen. Ein möglichst innovativer Internetauftritt stellt für ein Unternehmen nicht nur die Schnittstelle zum Markt dar, er ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der sich das Unternehmen den Stakeholdern präsentiert. Eine eigene attraktive Internetpräsenz ist regelmäßig mit hohen Kosten verbunden, und es stellt sich die Frage, wie diese bilanziell zu behandeln sind. Gegenstand der Untersuchung Die folgende Untersuchung bezieht sich auf Kapitalgesellschaften, die sowohl nach HGB als auch nach IAS/IFRS bilanzieren. Das Augenmerk dieser Arbeit richtet sich auf Internetauftritte, die von den bilanzierenden Unternehmen jeweils selbst genutzt werden. Es wird herausgearbeitet, ob und in welcher Form Internetauftritte und die damit einhergehenden Kosten sowohl nach handelsrechtlichen als auch nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren sind. Zielsetzung der Arbeit Ziel der Untersuchung soll es zunächst sein, das Wesen eines Internetauftritts zu erläutern (Kapitel 2), bevor im Kapitel 3 die bilanzielle Behandlung nach HGB einer näheren Betrachtung unterzogen wird. Hier kommt dem im Jahr 2009 beschlossenen BilMoG große Bedeutung zu, da durch die damit einhergehende Reform des HGB eine Brücke zu den IAS/IFRS (Kapitel 4) geschlagen wird. Die Arbeit soll verdeutlichen, inwieweit durch die Modernisierung des HGB die Angleichung von nationalen und internationalen Regelungen anhand des Beispiels "Internetauftritt" realisiert werden konnte. Ein entsprechend zusammenfassender Vergleich zwischen den Bilanzierungsregeln nach HGB und IAS/IFRS wird im Kapitel 5 gezogen. Sowohl dieser Vergleich als auch der darauf folgende Ausblick sollen abbilden, welche Herausforderungen, Spielräume und ausstehenden Regelungen mit der bilanziellen Behandlung von Internetauftritten einhergehen.
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