Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die konzeptionell neu geregelte Bilanzierung latenter Steuern nach dem neuen deutschen Bilanzrecht für den handelsrechtlichen Einzelabschluss. Sie stellt eine der wesentlichsten Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (im folgenden BilMoG) dar und ist mit einem deutlichen Bilanzierungsmehraufwand in der handelsrechtlichen Rechnungslegung belastet. In einem eineinhalbjährigen Gesetzgebungsprozess hat sich seit dem Referentenentwurf für ein BilMoG vom 08.11.2007, dem Regierungsentwurf vom 21.05.2008 und dem letztendlichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 27.03.2009 die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern stets weiter entwickelt und wurde stärker fokussiert. Die gesetzliche Vorschrift des § 274 HGB konkretisiert erstmals im deutschen Handelsrecht die international maßgebliche, bilanzorientierte Auffassung einer latenten Steuerabgrenzung und ist Kraft Gesetzes für beginnende Geschäftsjahre nach dem 31.12.2009 verpflichtend anzuwenden. Ausgehend von der konzeptionellen Grundlage der latenten Steuern, d.h. wie werden aktive und passive Steuerlatenzen definiert, welche Bedeutung liegt ihnen zugrunde und mit Hilfe welches Konzepts erfolgt die Abgrenzung, bzw. welche Bilanzdifferenzen sind mit einzubeziehen, über die wesentlichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz anhand ausgewählter bilanzieller Sachverhalte wird der Problembereich der latenten Steuern dargestellt. Weiter wird auf das Ansatzwahlrecht, bzw. auf die Ansatzpflicht latenter Steuern eingegangen sowie die Bilanzierung latenter Steuern bei kleinen Kapital- und Personengesellschaften dargelegt. Abschließend werden die einzuhaltenden Maßstäbe der Ermittlung und Bewertung der Steuerlatenzen einschließlich der steuerlichen Verlustvorträge, die Ausweis- und Angabemöglichkeiten und die Beachtung einer Ausschüttungssperre aufgezeigt.
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