Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 08.07.2004 wurden in Deutschland die Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem geschaffen. Das Instrument dieses Systems sind staatlich gewährte Emissionsberechtigungen. Ihre bilanzielle Behandlung ist jedoch weitestgehend unklar, da ein derartiges Rechtsinstrument bisher im deutschen Recht nicht bekannt war. Zunächst erfolgt eine kurze Darstellung des Emissionshandelssystems, um einen Überblick zu geben, welche bilanziellen Folgen aus dem Emissionshandelssystem gezogen werden müssen. So ist zum einen die Frage der Bilanzierung der Berechtigung selbst interessant. Des Weiteren resultiert aus dem TEHG eine Abgabepflicht der Berechtigungen an den Staat, deren bilanzielle Behandlung ebenfalls untersucht werden muss. Da der Einzelabschluss von deutschen Unternehmen nach HGB, für die Steuerbilanz nach EStG und der Konzernabschluss zumindest von kapitalmarktorientierten Unternehmen nach IAS/IFRS aufgestellt werden muss, ist die Frage der Bilanzierung der Emissionsberechtigungen nach allen drei Rechtsvorschriften von Bedeutung. Für den IAS/IFRS-Abschluss waren die bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bilanzierung zunächst beseitigt, da das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) im Dezember 2004 eine Interpretation zur bilanziellen Behandlung der Emissionsberechtigungen veröffentlicht hat. Diese ist jedoch im Juni 2005 bereits wieder zurückgezogen worden. Dennoch soll die ursprüngliche Vorgehensweise des IFRIC kurz erläutert werden, da das IASB trotz der Rücknahme ausdrücklich bestätigt hat, dass die ursprüngliche Interpretation in Einklang mit den bestehenden Standards stand. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Untersuchung, wie das Emissionshandelssystem nach deutschem Handels- und Steuerbilanzrecht zu würdigen ist. Offizielle Anweisungen zur Bilanzierung liegen bisher noch nicht vor. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zur Frage der Bilanzierung nach Handelsrecht einen Entwurf einer Stellungnahme mit der Möglichkeit zur Gegenäußerung bis zum 30.09.2005 veröffentlicht. Für die steuerliche Behandlung wird ein BMF-Schreiben erwartet.
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