Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem passiven (negativen) Unterschiedsbetrag und gibt Einblicke in die Entstehung, die Ursachen und die bilanzielle Behandlung nach deutschem Handelsrecht sowie internationalem Recht. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs kommt es selten dazu, dass sich Kaufpreis und übernommenes Nettovermögen des erworbenen Unternehmens entsprechen. In den meisten Fällen wird hierbei mehr bezahlt, als das Unternehmen an tatsächlichem Wert besitzt und es bildet sich ein sog. Goodwill. Seltener hingegen wird ein Unternehmen unter Wert erworben und es kommt zum Auftreten eines passiven (negativen) Unterschiedsbetrages. Dieser passive bzw. negative Unterschiedsbetrag wird im bisherigen Schrifttum weitaus weniger intensiv behandelt als der Goodwill. Die Regelungen des deutschen Handelsrechts werden im Handelsgesetzbuch (HGB) beschrieben und durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erweitert. Das DRSC hat am 25. September 2015 den deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 23 (DRS 23) verabschiedet, welcher ab dem 01. Januar 2017 verpflichtend für alle Unternehmen anzuwenden ist. In diesem DRS 23 wird die Entstehung und bilanzielle Behandlung des passiven Unterschiedsbetrages nach HGB konkretisiert. Das internationale Recht wird durch das "International Accounting Standards Board" (IASB) repräsentiert. Den hier für den negativen Unterschiedsbetrag relevanten Standard stellt der "International Financial Reporting Standard" (IFRS 3) dar. Er ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, "bei denen der Erwerbszeitpunkt zu Beginn der ersten Berichtsperiode des Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt, oder danach liegt".
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