Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Private Fachhochschule Göttingen (Fernstudium), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen und steigender Konkurrenz beteiligen sich Unternehmen an diversen anderen nationalen und internationalen Unternehmen, um sich gegen Wettbewerber behaupten zu können. Diese Beteiligungen sind i.d.R. für den dauerhaften Geschäftsbetrieb gedacht und können unterschiedlichen Charakter haben. Neben Tochterunternehmen, auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden kann, und Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise gemeinschaftliche Tätigkeiten, bei denen i.d.R. mit einem Geschäftspartner die Anteile am Beteiligungsunternehmen zu gleichen Teilen gehalten werden, kann eine Beteiligung als assoziiertes Unternehmen eingestuft werden. Auf diese Beteiligung kann lediglich ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Für diese Beteiligungskategorie existieren ebenso zahlreiche Bilanzierungsgesetze und -richtlinien, wie für die Bilanzierung von Tochterunternehmen. Lange Zeit war die Rechnungslegung in Deutschland nur vom nationalen Handels- und Steuerrecht geprägt. Durch die internationalen Verflechtungen beziehungsweise der Teilnahme an einem organisierten Markt sind Unternehmen jedoch verpflichtet ihre Einzelabschlüsse bzw. ihre Konzernabschlüsse nach den international anerkannten IFRS aufzustellen. Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Überblick über den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von assoziierten Unternehmen zu geben. Dieses geschieht mit dem Vergleich der zwei in Deutschland angewendeten Rechnungslegungsnormen HGB und IFRS. Obwohl die Bundesregierung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009 und dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) 2015 das Handelsgesetzbuch (HGB) an die internationalen International Financial Reporting Standards (IFRS) annähern wollte, existieren dennoch weiterhin Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungsnormen.
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